Ihr Weg zum Erfolg
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt Arbeitnehmer oft vor große Unsicherheiten. Wer sich gegen eine Kündigung wehren oder eine faire Abfindung vom Arbeitgeber erhalten möchte, kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Der Ablauf dieses Verfahrens folgt festen Regeln, bei denen Fristen eingehalten und bestimmte Verfahrensschritte beachtet werden müssen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist hier entscheidend, um die bestmögliche Strategie nach Erhalt einer Kündigung zu entwickeln.
Klagefrist: Drei Wochen – oder nichts!
Nach Zugang der Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit zum Einreichen der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Diese Frist ist im Arbeitsrecht entsprechend §4 KSchG gesetzlich festgelegt.
Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam – selbst dann, wenn sie inhaltliche oder formale Fehler enthält. Eine Klage nach Ablauf dieser Ausschlußfrist ist nur unter sehr engen Voraussetzungen nach §5 KSchG möglich.
Arbeitnehmer sollten daher nach Erhalt einer Kündigung sofort Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen, um keine Frist zu versäumen und die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage zu wahren.
Einreichen der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
Die Kündigungsschutzklage wird beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Arbeitnehmer sollten bereits bei diesem Schritt Beratung von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen, denn eine rechtssichere Formulierung der Klage erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Nach Eingang der Klage stellt das Arbeitsgericht diese dem Arbeitgeber zu. Die beklagte Partei wird aufgefordert, auf die Klage zu erwidern.
Arbeitnehmer sollten frühzeitig eine rechtliche Prüfung ihrer Kündigung vornehmen lassen. Eine Ersteinschätzung durch unseren Anwalt für Arbeitsrecht hilft, Fehler zu vermeiden und eine optimale Strategie für einer faire Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz zu finden. Wir bieten ein kostenfreies Erstgespräch.
Gütetermin – Ablauf der ersten Verhandlung vor dem Gericht
Einige Wochen nach Einreichung der Klage findet ein Gütetermin statt. Ziel ist es, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen.
Das Arbeitsgericht prüft die Kündigung und versucht eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel sein könnte.
In vielen Fällen endet eine Kündigungsschutzklage bereits im Gütetermin mit einer Abfindung, da Arbeitgeber oft daran interessiert sind, langwierige Prozesse mit ungewissem Kostenrisiko zu vermeiden.
Mehr Informationen zur Abfindung, und einer üblichen Höhe der Zahlung finden Sie hier.
Wird keine Einigung erzielt, wird ein sogenannter Kammertermin beim Arbeitsgericht anberaumt.
Kammertermin – zweite Verhandlung vor Gericht
Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt einige Wochen später der Kammertermin.
Neben dem Vorsitzenden Richter nehmen zwei ehrenamtliche Richter teil, jeweils einer von Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite.
Das Arbeitsgericht prüft gegebenfalls Beweise, kann Zeugen anhöre und bewertet die Argumente beider Parteien.
Auch beim Kammertermin soll weiterhin eine Einigung erzielt werden.
Führt nach dem Gütetermin auch der Kammertermin zu keiner Einigung, endet das Verfahren mit einem Urteil.
Urteil oder Vergleich – Was passiert nach der Verhandlung?
Das Verfahren kann mit einem Urteil oder einem Vergleich enden.
Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ausstehenden Lohn (Verzugslohn) sowie eine Wiedereinstellung in Form der Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber.
Wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen, endet das Arbeitsverhältnis endgültig – vorbehaltlich einer Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG).
Viele Verfahren enden mit einer Abfindung, die eine einvernehmliche Trennung nach einer Kündigung ermöglicht.
Berufung oder Annahme des Urteils
Nach einem Urteil hat die unterlegene Partei die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen (§64 ArbGG).
Eine Berufung ist sinnvoll, wenn schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen oder das Gericht das Arbeitsrecht falsch angewendet hat.
In den meisten Fällen akzeptieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Ausgang Urteil in dieser Instanz.
Ablauf eines Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht
Legt die unterlegene Partei innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung ein (§ 64 ArbGG), wird das Verfahren vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht fortgeführt.
In der Berufungsinstanz wird geprüft, ob das Urteil des Arbeitsgerichts auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder einem Verfahrensfehler beruht.
Das Gericht kann auch neue Argumente oder Beweismittel zulassen, sofern diese nach den gesetzlichen Vorgaben eingebracht werden dürfen.
Es findet erneut eine mündliche Verhandlung statt, in der auch jederzeit ein Vergleich möglich ist.
Das Landesarbeitsgericht entscheidet durch Urteil, ob das arbeitsgerichtliche Urteil bestätigt, abgeändert oder aufgehoben wird.
Revision zum Bundesarbeitsgericht
Gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich (§ 72 ff. ArbGG).
Eine Revision wird nur zugelassen, wenn das Landesarbeitsgericht sie ausdrücklich erlaubt oder das Bundesarbeitsgericht im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde die Revision nachträglich zulässt.
Voraussetzung ist in der Regel, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Die Revision dient ausschließlich der Überprüfung von Rechtsfragen. Eine neue Diskussion der Kündigung findet nicht statt.
Kosten der Kündigungsschutzklage – Wer zahlt?
Die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens setzen sich aus Kosten für Rechtsanwalt und den Gerichtskosten zusammen.
In der ersten Instanz fallen keine Gerichtskosten an, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet.
Kosten für den vor Gericht auftretenden Rechtsanwalt trägt jede Partei in der ersten Instanz selbst.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten einer Kündigungsschutzklage übernehmen, sofern Arbeitsrechtsschutz versichert ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Für eine detaillierte Übersicht über die Kosten einer Kündigungsschutzklage oder die Höhe einer üblichen Abfindung besuchen Sie unsere Informationsseite zu Kosten.
Fazit: Kündigungsschutzklage einreichen – Lohnt sich das?
- Eine Kündigungsschutzklage kann sich für Arbeitnehmer in vielen Fällen lohnen, insbesondere wenn die Kündigung fehlerhaft ist oder keine ausreichende Begründung vorliegt.
- Viele Arbeitgeber zahlen eine Abfindung, um langwierige Prozesse zu vermeiden.
- Erfolgsaussichten sind in der Regel hoch, da das Kündigungsschutzrecht als ein Teilbereich des Arbeitsrechts in erster Linie die Arbeitnehmer schützt.
- Bereits wenige Wochen nach der Kündigung kann ein Gütetermin zu einer Einigung führen. Auch vorgerichtliche Einigungen sind häufig.
- Für Arbeitnehmer gilt: Frühzeitig Kontakt mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen, um keine Frist zu versäumen und die bestmögliche Strategie für den Ablauf einer Kündigungsschutzklage zu entwickeln.
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