Ihre Experten für Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen und vertritt Arbeitnehmer bei unrechtmäßiger Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Bei uns finden Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, welcher sich mit Fachwissen und strategischem Geschick für Ihre Rechte im Arbeitsrecht einsetzt – sei es bei Kündigung, Verhandlungen zur Abfindung, Vertragsprüfungen oder einem Aufhebungsvertrag.
Beratung zur Kündigungsschutzklage
Wird ein Arbeitnehmer durch eine Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis entlassen, kann dies schwerwiegende Folgen für sein berufliches und finanzielles Leben haben. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer zu Themen wie Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag oder dem Ablauf von Klage bis zum Urteil – Wir schützen Ihre Rechte und erreichen die bestmögliche Lösung, sei es mit einem Urteil vor dem Arbeitsgericht oder einer Einigung beider Parteien durch Verhandlungen.
Nutzen Sie unsere Beratung zur Kündigung und aktuelle Themen.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der sich Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßige Kündigung seitens der Arbeitgeber wehren können. Das Gericht prüft, ob die Kündigung zulässig ist und ob die Kündigung unter Beachtung des KSchG (Kündigungschutzgesetz) wirksam ist.
Was ist das Ziel einer Kündigungsschutzklage?
Das Hauptziel einer Kündigungsschutzklage ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen, damit das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dient aber oft auch dem Zweck, in Abfindungsverhandlungen einzutreten. Häufig gelingt es, eine Abfindung oder eine andere einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen.
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Eine Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen – z. B. bei fehlerhafter Sozialauswahl, formellen Mängeln oder unzureichender Begründung der Kündigung. Zudem kann sie die Verhandlungsposition für Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bei der Durchsetzung einer Abfindung stärken.
Chancen
Sollte das Urteil die Kündigung als unwirksam erklären, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Im Übrigen sollte man – vorausgesetzt es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – etwaige fehlende Lohnzahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitsbescheinigung, Arbeitszeugnis, Dienstwagennutzung etc. mitregeln.
Eine umfassende Einigung sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit aller Parteien. In einem solchen Vergleich wird in der Regel auch eine Abfindung vereinbart.
