06.11.2026

Freistellung nach Kündigung

Freistellung nach Kündigung: Haben Sie Anspruch auf Gehalt und was gilt bei Urlaub, Krankheit & neuem Job? Alle Infos auf einen Blick.

Freistellung nach Kündigung: Anspruch, Gehalt, Krankheit & neuer Job

 

Eine Kündigung wirft für Arbeitnehmern sofort drängende Fragen auf: Muss ich ab morgen noch im Betrieb erscheinen? Habe ich einen Anspruch auf Freistellung? Und bekomme ich weiterhin mein Gehalt?
Egal ob Kündigung durch den Arbeitgeber oder Eigenkündigung: Die Freistellung nach einer Kündigung betrifft Arbeitszeit, Vergütung, Resturlaub und eventuelle Überstunden. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen im deutschen Arbeitsrecht, die Unterschiede zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung sowie typische Fallstricke bei Krankheit oder einem vorzeitigen Jobwechsel.

Wie funktioniert eine Freistellung nach Kündigung?

Eine Freistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist verzichtet. Das Arbeitsverhältnis bleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen, die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung entfällt jedoch.

Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Formen unterschieden:

Widerrufliche Freistellung

Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Arbeitnehmer bei Bedarf (z. B. bei hoher Arbeitslast oder zur Einarbeitung einer Vertretung) wieder an den Arbeitsplatz zurückzurufen.Bei einer widerruflichen Freistellung muss der Arbeitnehmer also auf Abruf bereitstehen und darf in der Regel noch keinen Vollzeitjob bei einem neuen Arbeitgeber aufnehmen.

Unwiderrufliche Freistellung

Hier erklärt der Arbeitgeber verbindlich, dass er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auf die Arbeitsleistung verzichtet. Eine Rückforderung an den Arbeitsplatz ist ausgeschlossen.
Wichtig: Nur bei einer unwiderruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den verbleibenden Resturlaub sowie angesammelte Überstunden wirksam anrechnen.

Habe ich nach meiner Kündigung Anspruch auf (unentgeltliche) Freistellung?

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht: Es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung nach einer Kündigung.
Ganz im Gegenteil: Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Vertragserfüllungs- und Beschäftigungsanspruch. Sie haben das Recht und die Pflicht, bis zum Ende der Kündigungsfrist tatsächlich beschäftigt zu werden.

Wann liegt ein gesetzlicher Freistellungsanspruch vor?

Nach § 629 BGB hat der Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf angemessene Freizeit zur Stellensuche (z. B. für Vorstellungsgespräche oder Termine bei der Agentur für Arbeit). Hierbei handelt es sich um eine punktuelle, kurzzeitige Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung.

Wann darf der Arbeitgeber freistellen?

Ein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung besteht in der Regel nur dann, wenn ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse vorliegt (z. B. Schutz von Betriebsgeheimnissen, drohender Kundenabwerbung, schwere Vertrauensverluste oder nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung).

Freistellung nach Kündigung durch den Arbeitgeber

Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, ordnet er im Kündigungsschreiben oder in einer gesonderten Vereinbarung eventuell die Freistellung an.

Bezahlte Freistellung (Regelfall): Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist in voller Höhe weiterzahlen.

Wichtig für eine Kündigungsschutzklage: Beim erheben einer Kündigungsschutzklage müssen Sie unbedingt darauf achten, wie die Freistellung formuliert ist. Eine unwiderrufliche Freistellung schließt die Weiterbeschäftigung während des Prozesses zunächst aus, lässt Ihr Gehaltsanspruchsrecht jedoch unberührt.

Gibt es eine unbezahlte Freistellung nach Kündigung?

In der Praxis ist eine unbezahlte Freistellung nach Kündigung die absolute Ausnahme und gesetzlich nicht vorgesehen.
Ein Verdienstausfall droht in der Regel nur, wenn:

Der Arbeitnehmer selbst um eine unbezahlte Freistellung bittet (z. B. um früher bei einem neuen Arbeitgeber anzufangen, wenn ein Aufhebungsvertrag vermieden werden soll).

Der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält oder nach Ausspruch einer wirksamen fristlosen Kündigung kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht.

Freistellung nach Kündigung und Krankmeldung

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung erkrankt? Die Antwort dazu ist recht einfach:
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EntgFG): Erkankt der Arbeitnehmer während der Freistellung, behält er grundsätzlich seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen.

Zu Beachten bei der Anrechnung von Urlaub: War der Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt, um Resturlaub abzugelten, und wird in dieser Zeit krank, gilt: Krankheitstage während des Urlaubs zählen nicht als Urlaubstage (§ 9 BUrlG). Der Urlaubsanspruch bleibt für die Auszahlung (Urlaubsabgeltung) erhalten.
Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Meldet sich ein Arbeitnehmer zeitgleich mit der Kündigung punktgenau bis zum Ende der Kündigungsfrist krank, kann der Beweiswert der Krankmeldung vom Arbeitgeber angezweifelt werden (BAG-Rechtsprechung). Eine ordnungsgemäße Freistellung vom Arzt vermeidet solche Konflikte oft.

Neuer Job während der Freistellung (z. B. nach betriebsbedingter Kündigung)

Darf man während einer Freistellung bereits eine neue Stelle antreten? Hier gibt es einige Punkte zu beachten, bei Unklarheiten sollten Sie diese bereits im Vorfeld von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Wettbewerbsverbot beachten

Solange das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht (also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist), gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB). Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung Ihres bisherigen Arbeitgebers nicht für die Konkurrenz tätig werden.

Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Bei einer unwiderruflichen Freistellung muss sich der Arbeitnehmer unter Umständen das Einkommen aus einem neuen Job auf den Vergütungsanspruch beim bisherigen Arbeitgeber anrechnen lassen (§ 615 Satz 2 BGB), sofern in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Abwicklungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Sonderfall: Sprungklausel / Turboklausel

Besonders bei einer betriebsbedingten Kündigung enthalten gerichtliche Vergleiche oder Aufhebungsverträge oft eine sogenannte Sprungklausel: Der Arbeitnehmer erhält das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig mit kurzer Ankündigungsfrist zu beenden, wenn er einen neuen Job gefunden hat – oft verbunden mit einer Erhöhung der Abfindung für die verbleibenden Monate.

Weitere wichtige Fragen zur Freistellung

Was passiert mit Überstunden während der Freistellung?

Überstunden können durch den Arbeitgeber während einer unwiderruflichen Freistellung abgebaut werden, wenn dies ausdrücklich im Kündigungsschreiben oder in einer Freistellungsvereinbarung geregelt wird. Fehlt eine klare Regelung zur Verrechnung von Überstunden, bleibt der Auszahlungsanspruch bestehen.

Zählt die Freistellung zur Kündigungsschutzklage-Frist?

Ja. Die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens  unabhängig davon, ob oder ab wann eine Freistellung erfolgt.

Worauf Arbeitnehmer in München bei einer Freistellung achten müssen

Eine Freistellung klingt auf den ersten Blick wie bezahlter Urlaub, birgt jedoch rechtliche Tücken bei der Anrechnung von Urlaub, Überstunden und neuem Einkommen. Prüfen Sie Freistellungsklauseln im Kündigungsschreiben stets genau und konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Anwalt.

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