Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Wer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht, sollte sich im vorab über anfallende Kosten informieren. Die wichtigsten Kostenpunkte sind:
- Gerichtskosten
Gerichtskosten entstehen nur dann, wenn der Rechtsstreit beendet wird, ohne dass ein Vergleich geschlossen oder ein Anerkenntnis erklärt wird. Häufig kommt ein Vergleich in erster Instanz zustande so dass dann die Gerichtskosten entfallen.
- Anwaltskosten
Die Gebühren des Rechtsanwalts werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und hängen auch vom Streitwert ab. In Kündigungsschutzverfahren 1. Instanz tragen beide Parteien ihre Rechtsanwaltskosten selbst. In einer Berufungsinstanz trägt der Verlierer alle Kosten.
- Prozesskostenhilfe
Wer sich bei einer Kündigungsschutzklage die Anwaltskosten nicht leisten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Wir beraten auch dazu in einer persönlichen Ersteinschätzung.
Kündigung Klage Kosten – Unterstützung und Hilfen im Überblick
Viele Mandanten scheuen den Gang zum Arbeitsgericht aus Angst vor hohen Kosten. Dabei sind die Gerichtskosten in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht vergleichsweise gering – und oft zu vernachlässigen. Wenn Ihr Einkommen begrenzt ist, kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Die potenzielle Abfindung, die sich durch eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage erzielen lässt, übersteigt die Verfahrenskosten in vielen Fällen deutlich. Rechtzeitige Beratung vom Fachanwalt kann Ihnen nicht nur rechtliche Klarheit verschaffen, sondern sich auch wirtschaftlich lohnen.
Unsere Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer individuellen Situation und möglichen Kosten und Hilfen. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung!
Welche Vorteile bietet eine Kündigungsschutzklage?
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kann sowohl finanzielle als auch berufliche Vorteile bringen:
- Gute Chancen auf eine Abfindung
Arbeitgeber bieten häufig bereits in erster Instanz eine Abfindung an, um langwierige Prozesse und Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
- Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses möglich
Falls das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
- Bessere Verhandlungsposition
Schon die Einreichung einer Klage kann der klagenden Partei helfen Druck auf den Arbeitgeber auszuführen und eine faire Abfindung mit Aufhebungsvertrag auszuhandeln.
Schnell handeln bei Erhalt der Kündigung
Bei einer Kündigungsschutzklage gilt: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, verpasst er jeden möglichen Anspruch – zum Beispiel auf Abfindung. Nur in seltenen Fällen kann der Anwalt hier noch gegen die Kündigung vorgehen. Informationen dazu finden Sie unter Frist.
Gibt es finanzielle Unterstützung für eine Kündigungsschutzklage?
Falls die finanziellen Mittel einer Klage begrenzt sind, gibt es verschiedene Wege der Unterstützung:
Wenn der finanzielle Spielraum eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der Staat übernimmt die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer teilweise oder komplett.
- Rechtsschutzversicherung
In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten beim arbeitsrechtlichen Prozess. Wir überprüfen Ihren Versicherungsvertrag dahingehend.
- Individuelle Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt
Unsere Kanzlei bietet flexible Abrechnungsmodelle und Konditionen an – das erste Beratungsgespräch ist stets unverbindlich und kostenfrei.
Lassen Sie sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Ihren Möglichkeiten beraten, um finanzielle Risiken und unnötige Kosten zu vermeiden.
Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage?
Auch für Arbeitgeber kann eine Kündigungsschutzklage erhebliche Kosten aufwerfen sowie finanzielle Folgen haben:
- Lohnfortzahlung während des Prozesses
Falls das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, muss der Arbeitgeber rückwirkend Gehälter zahlen. Hat der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten, wird die Agentur für Arbeit eine Erstattung fordern, wenn Gehälter für den Zahlungszeitrum nachgezahlt werden.
- Gerichtskosten und Anwaltskosten
Arbeitgeber tragen stets ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz. Falls die Klage erfolgreich ist, müssen zudem die Gerichtskosten übernommen werden.
- Abfindungskosten
Viele Verfahren enden mit einem Vergleich. Die Abfindung bei einem Vergleich ist nicht gesetzlich fixiert. Der Regelsatz liegt bei 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
- Betriebliche Auswirkungen
Ein laufender Prozess kann, abgesehen von den laufenden Kosten bis zur Einigung oder Urteil, die Personalplanung erschweren und das Betriebsklima belasten.
Aus diesen Gründen ist es üblich, dass bei einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung ausgehandelt wird. Viele Arbeitgeber entscheiden sich für diese um langwierige Prozesse und mögliche hohe Gehaltsnachzahlungen zu vermeiden.
Besteht das Arbeitsverhältnis während der Kündigungsschutzklage weiter?
Während das Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft, besteht das Arbeitsverhältnis, mindestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, weiterhin. Dies bedeutet:
- Arbeitnehmer haben weiterhin arbeitsrechtliche Pflichten, werden aber häufig freigestellt.
- Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und ausstehende Löhne müssen nachgezahlt werden.
- Wird die Kündigung durch ein Urteil bestätigt, endet das Arbeitsverhältnis rückwirkend zum ursprünglichen Kündigungstermin.
Eine Klage kann also nicht nur eine Abfindung, sondern auch den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern.
Ist es zulässig, während einer Kündigungsschutzklage eine neue Stelle annehmen?
In der Regel ja, jedoch gibt es rechtliche Konsequenzen zu beachten:
- Während des Verfahrens – bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – bleibt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bestehen. Ein neuer Job kann zu einer rechtlichen Kollision führen.
- Melden Sie sich arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, kann eine spätere Weiterbeschäftigung beim alten Arbeitgeber (nach gewonnener Klage) zu Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit führen. Auch sollten Sie prüfen, ob durch die Annahme einer neuen Stelle eventuell Ihre Klageziele – etwa die Weiterbeschäftigung – beeinträchtigt werden.
- Falls das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht das alte Arbeitsverhältnis weiter.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sollten Betroffene frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen – nutzen Sie unsere kostenfreie, telefonische Ersteinschätzung.
Kann eine Kündigungsschutzklage verloren werden?
Natürlich kann eine Kündigungsschutzklage auch verloren gehen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten für Arbeitnehmer in Deutschland hoch, insbesondere wenn folgende Faktoren vorliegen:
- Formfehler
(z. B. keine schriftliche Kündigung oder fehlende Begründung im öffentlichen Dienst).
- Fehlende soziale Rechtfertigung
Der Arbeitgeber kann keinen ausreichenden Kündigungsgrund nachweisen.
- Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Auch wenn das Verfahren nicht gewonnen wird, endet ein Prozess oft mit einem Vergleich und einer Abfindung. Eine fundierte Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erhöht die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage erheblich.
Welche Folgen hat ein gewonnenes Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer?
Wer eine Kündigungsschutzklage gewinnt, kann mit verschiedenen Ergebnissen rechnen:
- Unwirksame Kündigung
Das Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam – das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, inklusive rückwirkender Gehaltszahlungen.
- Abfindung
Viele Arbeitgeber bieten einen Vergleich an, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Höhe beträgt in der Regel 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
- Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Bei betriebsbedingten Entlassungen kann nach §1a KSchG eine gesetzliche Abfindung fällig werden. Dies allerdings nur, wenn im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen wird. Der Arbeitnehmer lässt sich hier sein Klagerecht „abkaufen“, damit auch die Chance auf eine höhere Abfindung
Mehr Informationen zu den verschiedenen Kündigungsarten, wie zum Beispiel die betriebsbedingte Kündigung finden Sie unter Kündigungsarten.
Kündigungsschutzklage Abfindung – was passiert, wenn ich nach der Kündigung eine neue Stelle finde?
Eine Abfindung hängt nicht direkt davon ab, ob Arbeitnehmer eine neue Stelle annehmen. Allerdings gibt es wichtige Aspekte zu beachten:
- Die Abfindung ist immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
- Falls das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht das ursprüngliche Arbeitsverhältnis rechtlich fort – in diesem Fall ist eine individuelle Lösung mit dem Arbeitgeber notwendig.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in München
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten, um Nachteile zu vermeiden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – telefonisch oder per E-Mail – und finden Sie einen Anwalt, der Ihnen hilft und mit langjähriger Erfahrung sowie Kompetenz im Arbeitsrecht und Kündigungsschutz die für Sie beste Lösung erarbeitet! Wir bieten eine kostenfreie, telefonische Ersteinschätzung.