Das Kündigungsschutzrecht ist die wohl wichtigste Rechtsmaterie im deutschen Arbeitsrecht. Es regelt die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen der Arbeitnehmer nach ungerechtfertigter Arbeitgeberkündigung.
Im Kündigungsschutzgesetz finden sich die einzigen kodifizierten Regelungen über Abfindungszahlungen (§ 1a II KSchG, §§ 9, 10 KSchG), darüber hinausgehende Regelungen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung begründen, gibt es nicht.
Kündigungsschutz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere nach Ablauf gewisser Wartezeiten, fristgemäßer Klageerhebung sowie gegebenenfalls Zustimmung / Anhörung des Betriebsrats oder anderer Stellen, z.B. Inklusionsamt oder Gewerbeaufsichtsamt.
Umfassender Kündigungsschutz erfordert auch die Kenntnis von zahlreichen, weiteren, mit dem Kündigungsschutz zusammenhängenden Gesetzen, insbesondere dem Betriebsverfassungsgesetz, dem SGB IX, dem Mutterschutzgesetz sowie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
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