25.11.2025

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Was unterscheidet den Aufhebungsvertrag zu einer Kündigung oder Abwicklungsvertrag?

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren schriftlich, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen sie sich trennen. Häufig geregelt werden Beendigungsdatum, Abfindung, Resturlaub, Überstunden, Freistellung, Arbeitszeugnis, Wettbewerbs- und Verschwiegenheitspflichten sowie die Rückgabe von Arbeitsmitteln.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags schafft Planungs­sicherheit und kann Konflikte vermeiden. Er birgt aber Risiken: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist möglich, der Kündigungsschutz greift nicht, und ein Widerruf ist in der Regel ausgeschlossen. Gerade deshalb sollten Inhalte, Fristen und Formulierungen genau von einem Fachanwalt geprüft werden – und zwar vor der Unterschrift.

In diesem Artikel werden die Unterschiede zur Kündigung und zum Abwicklungsvertrag verständlich erklärt, Vorteile und Nachteile aufgezählt, und erläutert, wann sich ein Aufhebungsvertrag lohnt – und wann nicht. Falls Sie das Beenden Ihres Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen, ist eine frühzeitige anwaltliche Ersteinschätzung wichtig, um teure Fehler zu vermeiden.

Unterschied Aufhebungsvertrag und Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung: Entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beenden das Arbeitsverhältnis. Sie muss bestimmte Fristen und gesetzliche Vorschriften einhalten, zum Beispiel die Kündigungsfrist nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder den besonderen Kündigungsschutz (z. B. für Schwangere, Betriebsräte oder schwerbehinderte Arbeitnehmer). Wird gegen diese Regeln verstoßen, kann eine Kündigung unwirksam sein und vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.

Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist eine gegenseitige Vereinbarung. Beide Parteien stimmen freiwillig einem Abschluss des Arbeitsverhältnisses zu. Dadurch sind sie nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist im BGB gebunden. Das Austrittsdatum, eine mögliche Abfindung einschließlich deren Höhe sowie weitere Bedingungen müssen frei verhandelt werden.

Der wichtigste Unterschied:

  • Bei der Kündigung schützt das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Beendigung.
  • Beim Aufhebungsvertrag entfällt dieser Schutz, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beendigung gemeinsam beschließen.

Das Arbeitslosengeld ist ein wichtiges Thema bei Abschluss eines Arbeitsvertrags: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt – und damit das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigt, riskiert in eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, weil die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass man seine Arbeitslosigkeit „mitverursacht“ hat.
Aus diesem Grund sollten Sie einen Aufhebungsvertrag niemals vorschnell unterschreiben, sondern sich vorab von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Unterschied Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Auf den ersten Blick klingen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag ähnlich – tatsächlich gibt es aber einen wichtigen Unterschied:

  • Aufhebungsvertrag: Er beendet das Arbeitsverhältnis direkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich, ob und wann das Arbeitsverhältnis endet und welche Regelungen dafür gelten. Er gilt als die Ursache für die Beendigung.
  • Abwicklungsvertrag: Dieser setzt eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus. Das Arbeitsverhältnis endet hier nicht durch den Vertrag selbst, sondern durch die Kündigung. Im Abwicklungsvertrag werden nur die Folgen der Kündigung geregelt – zum Beispiel Abfindungen, deren Höhe, Zeugnis oder Resturlaub.

Für Arbeitnehmer ist der gilt es zu beachten:
Ein Abwicklungsvertrag führt in der Regel nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, da er nur eine bestehende Kündigung abwickelt. Beim Aufhebungsvertrag dagegen bewertet die Agentur für Arbeit oft, dass der Arbeitnehmer an der Beendigung mitwirkt – was eine Sperrzeit auslösen kann.

Kurz gesagt:

  • Aufhebungsvertrag = Abschluss durch Vertrag, ist der Grund der Kündigung
  • Abwicklungsvertrag = Regelung nach Kündigung

Auflösungsvertrag – ein häufiger Begriffsirrtum

Im Alltag wird der Begriff Auflösungsvertrag oft als Synonym für den Aufhebungsvertrag verwendet. Damit ist meist ebenfalls die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeint. Ein eigenständiger rechtlicher Vertragstyp „Auflösungsvertrag“ existiert im Arbeitsrecht allerdings nicht.

Manchmal wird der Begriff auch im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverhältnissen verwendet, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Inhaltlich handelt es sich jedoch ebenfalls um einen Aufhebungsvertrag im rechtlichen Sinn.

Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag kann in vielen Situationen Vorteile gegenüber einer Kündigung bieten, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können bei einer derartigen Vereinbarung profitieren. Während eine Kündigung häufig zu Streitigkeiten führt und nicht selten mit einem Kündigungsschutzprozess endet, eröffnet der Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, die Bedingungen der Trennung frei zu gestalten.

Häufig profitieren Arbeitnehmer von:

  • Flexibles Austrittsdatum: Beide Parteien können selbst bestimmen, wann das Arbeitsverhältnis endet, unabhängig von gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Abfindung: Im Rahmen des Aufhebungsvertrags wird oft eine Abfindung vereinbart – ein Anspruch, den Arbeitnehmer bei einer Kündigung ohne Prozess in der Regel nicht haben.
  • Freistellung und Urlaubsregelung: Arbeitnehmer können sich freistellen lassen und gleichzeitig offenen Anspruch auf Urlaub oder Überstunden verrechnen.
  • Arbeitszeugnis: Das Zeugnis kann direkt im Vertrag vereinbart werden, was für die weitere Karriereplanung wichtig ist.
  • Rechtssicherheit: Ein einvernehmlicher Vertrag beim Ende des Arbeitsverhältnisses hilft, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer, die bereits eine neue Arbeit in Aussicht haben, kann ein Aufhebungsvertrag die sinnvollere Lösung sein – lassen Sie sich dazu allerdings frühzeitig von einem Fachanwalt beraten.

Warum sollte man keinen Aufhebungsvertrag machen?

So vorteilhaft ein Aufhebungsvertrag auf den ersten Blick erscheinen mag, er bringt zugleich erhebliche Risiken mit sich, derer sich Arbeitnehmer bewusst sein sollten. Vor allem folgende Punkte sollten Sie bedenken:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In vielen Fällen verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, da die Arbeitslosigkeit freiwillig herbeigeführt wurde.
  • Verlust des Kündigungsschutzes: Mit der Unterschrift verzichten Sie auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine gerichtliche Überprüfung der Beendigung ist nicht mehr möglich.
  • Kein Widerrufsrecht: Das Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags ist in aller Regel endgültig. Ein späterer Rücktritt oder Widerruf ist fast nie möglich.

Lassen Sie sich niemals dazu überreden, den Aufhebungsvertrag unter Druck unterschreiben! Manche Arbeitgeber setzen auf Zeitdruck oder drohen mit sofortiger Kündigung, um eine schnelle Unterschrift und damit ein Ende des Arbeitsverhältnisses zu erzwingen. Ein solches Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig: Ein Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht zur Unterzeichnung drängen. Für Betroffene entstehen erhebliche Nachteile, wenn sie in dieser Situation vorschnell unterschreiben.

Unser Rat: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag unüberlegt oder unter Druck. Lassen Sie den Vertrag immer durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie sich binden.

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht in jeder Situation die richtige Wahl. Richtig eingesetzt, kann er jedoch für beide Parteien Vorteile bringen.

Situationen in denen sich ein Aufhebungsvertrag lohnen kann:

  • Neue berufliche Perspektive: Wenn Sie bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben und ein flexibles Austrittsdatum benötigen.
  • Abfindung: Häufig wird im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung vereinbart, die bei einer Kündigung ohne Klage nicht gezahlt würde.
  • Vermeidung von Konflikten: Der Vertrag vermeidet das Kündigungsschutzverfahren und findet eine einvernehmliche Lösung.
  • Gestaltungsspielraum: Regelungen zu Resturlaub, Überstunden, Freistellung oder zum Arbeitszeugnis lassen sich individuell festlegen.

Allerdings gilt: Ob sich ein Aufhebungsvertrag im konkreten Fall wirklich lohnt, hängt immer von den persönlichen Umständen ab – Ihrer beruflichen Situation, der angebotenen Abfindung und den möglichen Nachteilen beim Arbeitslosengeld.

Anwalt für Aufhebungsvertrag – sichern Sie sich ab

Ein Aufhebungsvertrag ist ein wirksames Instrument, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Er bietet Flexibilität, kann eine Abfindung sichern und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Gleichzeitig gehen damit aber auch erhebliche Risiken einher: Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, der Verlust von Kündigungsschutz und die Gefahr, unter Druck unüberlegte Entscheidungen zu treffen.

Ob ein Aufhebungsvertrag im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Umständen ab. Gerade weil die Folgen weitreichend sind und oft unterschätzt werden, sollten Arbeitnehmer keine voreiligen Unterschriften leisten.

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag immer von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in München prüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmöglichen Konditionen erhalten.

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