Kündigung Klage – Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam. Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, sollten genau prüfen, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet hat. In zahlreichen Fällen bestehen gute Erfolgschancen – vor allem auf eine Abfindung – wenn eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.
Eine Klage gegen die Kündigung ist insbesondere dann aussichtsreich, wenn:
Formfehler vorliegen: Laut Gesetz muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mündliche oder per E-Mail übermittelte Kündigung ist unwirksam.
Die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist: Nach § 1 KSchG benötigt eine Kündigung einen rechtlich anerkannten Grund, sofern das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Keine ordnungsgemäße Sozialauswahl erfolgte: Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber prüfen, ob der sozial am wenigsten schutzwürdige Arbeitnehmer gekündigt wird.
Die Kündigung gegen Sonderkündigungsschutz verstößt: Bestimmte Gruppen, wie Schwangere (§ 9 MuSchG) oder Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX), genießen besonderen Kündigungsschutz laut Arbeitsrecht.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen wurde: Bei leichteren Verstößen kann in der Regel erst nach erfolgter Abmahnung und im Wiederholungsfall gekündigt werden.
Die Kündigung als Racheakt oder Diskriminierung erfolgt ist: Eine Kündigung, die auf persönlichen Motiven beruht (z. B. wegen einer Beschwerde oder Krankmeldung), kann beim Arbeitsgericht angefochten werden.
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte umgehend handeln: Arbeitnehmer haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Mehr Informationen zu den gesetzlichen Fristen finden Sie hier. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf und lassen Sie Ihre Umstände prüfen, um Ihre Erfolgschancen vor Gericht zu maximieren.
Erfolgschancen je nach Art der Kündigung
Nachfolgend werden die Erfolgschancen der verschiedenen Arten der Kündigung detailliert erläutert. Jede Kündigungsart unterliegt eigenen rechtlichen Voraussetzungen und kann unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht angefochten werden.
Mehr zu den einzelnen Kündigungsarten erfahren Sie hier: Kündigungsarten.
Erfolgschancen bei einer betriebsbedingten Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen Stellen abbauen muss. Nach § 1 Abs. 2 KSchG muss der Arbeitgeber dem Arbeitsgericht nachweisen, dass:
Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern – Besondere Regelung
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern (§ 23 Abs. 1 KSchG). In Kleinbetrieben mit 10 oder weniger Mitarbeitern ist eine Kündigung daher oft leichter möglich, weil der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund nachweisen muss.
Allerdings bestehen auch hier rechtliche Vorschriften:
Wann ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich?
Die Erfolgschancen einer Klage gegen eine betriebsbedingte Kündigung sind gut, wenn formale Fehler vorliegen oder die betrieblichen Gründe nicht ausreichend belegt sind. In Kleinbetrieben kann eine Kündigung schwerer angefochten werden.
Viele Verfahren am Arbeitsgericht enden mit einer Abfindung, da Arbeitgeber ein langes Gerichtsverfahren und damit verbundene Kosten vermeiden möchten.
Informieren Sie sich im Vorfeld zu Prozesskosten, Unterstützung und Abfindung: Kosten und Abfindung
Erfolgschancen bei einer personenbedingten Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Typische Gründe sind:
Wann ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich?
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen personenbedingte Kündigungen sind gut, wenn Alternativen zur Kündigung nicht geprüft wurden oder der Grund für die Kündigung nicht ausreichend schwerwiegend ist.
Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage bei Krankheit
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine spezielle Form der personenbedingten Kündigung. Sie wird ausgesprochen, wenn Krankheit dazu führt, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind vier Voraussetzungen für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung erforderlich:
Wann ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich?
Viele krankheitsbedingte Kündigungen sind vor dem Arbeitsgericht anfechtbar, zum Beispiel weil der Arbeitgeber Fehler im BEM-Verfahren macht oder keine realistische Gesundheitsprognose vorliegt. Eine Klage hat hohe Erfolgschancen auf eine Abfindung – sogar Weiterbeschäftigung nach einem Urteil – wenn die Erkrankung nicht dauerhaft ist oder betriebliche Alternativen nicht geprüft wurden.
Erfolgschancen bei einer verhaltensbedingten Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verstößt. In der Regel bedeutet das:
Damit das Arbeitsverhältnis durch eine verhaltensbedingte Kündigung beendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Wann ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich?
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung beim Arbeitsgericht sind hoch, wenn eine Abmahnung fehlt, der Kündigungsgrund nicht ausreichend belegt ist oder mildere Maßnahmen hätten ergriffen werden können.
Klage gegen eine Kündigung lohnt sich in vielen Fällen
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen stark von der Art der Kündigung und den konkreten Umständen ab. In vielen Fällen sind formale Fehler, unzureichende Begründungen oder Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz ein Ansatzpunkt, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln: Die Frist zur Einreichung einer Klage beträgt nur drei Wochen (§ 4 KSchG). Der Schriftsatz einer Kündigungsschutzklage hat gewisse Voraussetzungen einzuhalten und wird in der Regel von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf den Bereich Kündigungsschutz verfasst.
Mehr Informationen zu Ablauf und Einreichen der Kündigungsschutzklage finden Sie hier.
Lassen Sie Ihre Kündigung frühzeitig von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen auf eine Abfindung, sogar Weiterbeschäftigung ist in manchen Fällen nach einem Urteil möglich.
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